Infoveranstaltung zum Thema Gewässerrandstreifen

Aufgrund einer Neuregelung des bayerischen Naturschutzgesetzes ist es nicht mehr erlaubt, Uferlinien garten- und ackerbaulich zu nutzen. Es gilt nun ein Mindestabstand von 5 m, welcher unbedingt eingehalten werden muss. Hierfür hat das Wasserwirtschaftsamt Anfang Mai eine Hinweiskarte veröffentlicht, in der sämtliche Gewässerrandstreifen im Landkreis Landsberg am Lech eingezeichnet sind. Betroffenen Landwirten ist es noch bis zum 14. Juni 2022 möglich, gegen Punkte der Hinweiskarte Einspruch einzulegen, sodass diese Stellen von einem Expertenteam eingesehen werden.

Da die Frist für den Widerspruch bereits läuft und knappgehalten ist, haben wir eine Infoveranstaltung organisiert und Herrn Brandtner vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt eingeladen, damit wir gemeinsam über die Hinweiskarte zu den Gewässerrandstreifen diskutieren können und strittige Punkte noch fristgerecht gemeldet werden können.

Veranstaltungsort:

Dorfwirt in Schwifting, Dorfstraße 7A , 86940 Schwifting

Beginn: 27.05.2022, 20:00

86940 Schwifting, Landkreis Landsberg am Lech