Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben im Trilog eine vorläufige politische Einigung zur Reform der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) erzielt. Ziel war es, die Verhandlungsposition von Landwirtinnen und Landwirten in der Lebensmittelkette zu stärken – unter anderem durch schriftliche Verträge als allgemeine Regel sowie durch eine Revisionsklausel für langfristige Lieferbeziehungen.
Trilog-Einigung zur Gemeinsamen Marktordnung: Verträge für Milch müssen ohne Hintertüren kommen

Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter BDM e.V. begrüßt, dass die EU grundsätzlich den Kurs in Richtung verbindlicherer, transparenterer Vertragsbeziehungen einschlägt. Entscheidend ist jedoch, ob Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger dies künftig tatsächlich in Form durchsetzbarer, praxistauglicher Verträge spüren – oder ob Ausnahmen und Sonderregeln die beabsichtigte Stärkung der Erzeugerseite am Ende wieder aushebeln.

Verträge: Ohne echte Preislogik bleibt es Kosmetik
Die Ratsmitteilung zur Trilog-Einigung nennt als zentrale Reformelemente schriftliche Verträge als allgemeine Voraussetzung sowie eine Revisionsklausel, damit langfristige Vereinbarungen Markt- und Kostenentwicklungen berücksichtigen. Das ist aus BDM-Sicht der richtige Ansatz, weil nur so Preisweitergabe entlang der Kette und unternehmerische Planbarkeit besser zusammenfinden können.
Gleichzeitig warnt der BDM vor einer Schwächung der Wirksamkeit durch die Ausgestaltung der Pflichten. Bereits die Rats-Verhandlungsposition sah vor, dass eine Revisionsklausel im Regelfall erst bei Vertragslaufzeiten von mehr als zwölf Monaten verpflichtend wäre – deutlich später als im ursprünglichen Kommissionsansatz. Der BDM fordert daher, dass die finalen Regeln so ausgestaltet werden, dass die Revisionsmechanik auch in realen Marktzyklen greift und nicht erst nach langen Bindungsfristen.
Milch und Genossenschaften: Transparenz darf nicht „unterstellt“ werden
Besonders kritisch sieht der BDM die Gefahr, dass Genossenschaftslieferungen faktisch weiterhin außerhalb wirksamer Vertragsstandards laufen. Das Ratsmandat sah ausdrücklich vor, dass bei Lieferungen an die eigene Erzeugerorganisation bzw. Genossenschaft schriftliche Verträge entbehrlich sein können, wenn Satzungen „ähnliche Wirkungen“ wie die Vertragsanforderungen entfalten. Der BDM betont: Das muss in der Praxis überprüfbar und für Mitglieder durchsetzbar sein – sonst bleibt die zentrale Machtasymmetrie bestehen.
Auch Bagatellschwellen bergen Risiken. Wenn Mitgliedstaaten Lieferbeziehungen unterhalb bestimmter Schwellenwerte von Vertragspflichten ausnehmen können, droht ein Flickenteppich – und für betroffene Betriebe genau jene Unsicherheit, die diese Reform eigentlich reduzieren soll.
„Im Vergleich zu den ursprünglich ehrgeizigeren Ambitionen der EU-Kommission zur Stärkung der Erzeuger in der Wertschöpfungskette ist diese Version der Einigung deutlich abgeschwächter und trägt die Handschrift der vehementen Gegenwehr der Industrielobby. Und obwohl wir froh sind, dass die Vertragspflicht nicht komplett vom Tisch gewischt werden konnte, sehen wir schon jetzt die Gefahr, dass genau die Interessensvertreter der Ernährungsindustrie, die nun dafür gesorgt haben, dass die Vertragspflicht eher löchrig ausfällt, das später als Beweis dafür sehen, dass eine Vertragspflicht doch gar keine ausreichende Wirkung zeigt und daher entbehrlich ist“, erklärt BDM-Vorsitzender Karsten Hansen. „Wichtig ist daher eine schnelle Evaluierung der Wirksamkeit dieses Instruments, damit in Folge die nötigen Nachbesserungen vorgenommen werden können.“
Hintergrund
Die Europäische Kommission legte ihren Legislativvorschlag zur Stärkung der Erzeugerposition im Dezember 2024 vor; der Rat beschloss sein Verhandlungsmandat im Mai 2025. Die nun erzielte Einigung vom 5. März 2026 ist vorläufig und muss noch von Rat und Parlament gebilligt sowie anschließend formal angenommen werden.
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