- Gesprächsverlauf Milchgipfel:
Auch wenn im Rahmen des Milchgipfels zahlreiche Stimmen aus Verbänden und Wirtschaft zu Wort kamen, hat Bundesminister Rainer einen zentralen Punkt klar benannt: die Bedeutung verlässlicher und richtig gesetzter Marktrahmenbedingungen. In seiner Pressemitteilung erklärte er:
„Für mich ist wichtig, dass die Politik nicht in den Markt eingreift, sondern die passenden Rahmenbedingungen für mehr unternehmerische Freiheit und Verlässlichkeit schafft.“
Genau hier setzt die notwendige politische Diskussion an. Unternehmerische Freiheit und Verlässlichkeit entstehen nicht durch Untätigkeit, sondern durch eine kluge Ausgestaltung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO). Eine Reform der GMO muss den Betrieben Instrumente an die Hand geben, mit denen sie u.a. Marktkrisen eigenverantwortlich begegnen können. Kurzfristig bedeutet das, in akuten Marktkrisen ein Angebot wie den freiwilligen Lieferverzicht gegen Entschädigung zu aktivieren – ein Instrument, das marktkonform wirkt, weil es auf Freiwilligkeit basiert, erprobt, bereits in der GMO verankert und gerade keinen politischen Markteingriff darstellt.
Auf dem Milchgipfel wurden die unterschiedlichen Positionen deutlich:
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sprach sich erneut strikt gegen verpflichtende Lieferverträge oder staatliche Mengenanpassungen aus und favorisiert stattdessen Instrumente wie die geplante steuerfreie Risikoausgleichsrücklage zur Sicherung der Liquidität bei Preisabstürzen.
Der BDM hingegen verwies auf das in Artikel 219 GMO vorgesehene Instrument des freiwilligen Lieferverzichts gegen Entschädigung – ein staatlich anerkanntes und 2016 erfolgreich eingesetztes Kriseninstrument, das geeignet ist, Angebot und Nachfrage kurzfristig wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
In der Diskussion betonte Minister Rainer, dass Politik den Markt nicht ersetzen dürfe, und verwies auf eine sich einsetzende positive Marktentwicklung. DBV-Milchpräsident Schmal erklärte, die aktuelle Situation sei absehbar gewesen und lehnte politische Eingriffe in das Mengengeschehen ab. DRV-Präsident Holzenkamp ordnete die Lage als globales Marktproblem ein. Dem hielt der BDM entgegen, dass die Europäische Union als einer der weltweit größten Milchproduzenten eine erhebliche Mitverantwortung für Marktstabilität trägt.
Aus Sicht der Molkereiwirtschaft verwies IG-Milch-Vertreter Manderfeld auf Fortschritte innerhalb der Molkereiwirtschaft wie verkürzte Kündigungsfristen sowie auf freiwillige Modelle wie die Nutzung von Warenterminbörsen und Festpreismodellen. Den freiwilligen Lieferverzicht bezeichnete er als planwirtschaftlichen Ansatz.
Der BVLH hob hervor, dass der Handel frühzeitig DBV und MIV auf die absehbare Marktentwicklung hingewiesen habe.
Für den BDM bleibt jedoch entscheidend: Wir dürfen nicht darauf warten, dass Brüssel die Initiative ergreift. Wenn wir tragfähige Marktrahmenbedingungen wollen, müssen wir diese aktiv einfordern. Nicht die Politik soll den Markt ersetzen – aber sie muss Instrumente bereitstellen, mit denen Marktverantwortung tatsächlich übernommen werden kann, und dazu zählt akut nun die Möglichkeit Marktverantwortung in Form eines freiwilligen Lieferverzichts gegen Entschädigung anzubieten.
- Freiwilliger Lieferverzicht – was ist das?
Der freiwillige Lieferverzicht ist ein in der EU-Gemeinsamen Marktordnung (GMO, Artikel 219) verankertes Kriseninstrument: Er ermöglicht es den Milcherzeugern, freiwillig und zeitlich befristet auf einen Teil ihrer Milchanlieferung zu verzichten und dafür eine Ausgleichszahlung zu erhalten. Dieses politische Angebot ist freiwillig und verpflichtet Milcherzeuger nicht zur Teilnahme. Es stellt keinen politischen Markteingriff dar. Nach seiner Einführung 2016 wurde das Programm überwiegend positiv bewertet:
So konstatiert die Bundesregierung, dass freiwillige mengenbegrenzende Maßnahmen im Krisenfall sinnvoll sein können und die Programme 2016 „zur Stabilisierung der Situation auf dem Milchmarkt beigetragen“ haben[1]. Auch die Agrarministerkonferenz stellte fest, dass das damalige EU-Programm die Liquidität der Höfe stärkte und die Milchüberschüsse eindämmte; sie forderte mehrheitlich, Maßnahmen zur freiwilligen Mengenreduktion gegen Entschädigung dauerhaft im EU-Recht zu verankern[2]. Der BMEL-Statistikbericht bestätigt, dass die 2016 beschlossenen Hilfen die Milchanlieferung im Frühjahr 2017 spürbar verringerten[3].
Aus EU-Sicht lobte Agrarkommissar Phil Hogan das freiwillige Lieferverzichtsprogramm ausdrücklich: Er nannte es „very attractive and successful“ und erklärte, es erfülle „voll und ganz unsere Erwartungen“[4]. Dank einer fast vollständigen Ausschöpfung (98,9 %) werde es „zusammen mit den übrigen Hilfspaketen zu einer weiteren Stabilisierung“ des Milchmarkts beitragen. In einer Anhörung vor dem irischen Parlament betonte Hogan zudem, die Reaktion der Bauern auf das Programm sei „magnificent“ gewesen – ein klares Indiz dafür, dass ein Bedarf an einem solchen Instrument bestanden hat und europaweit angenommen wurde[5].
Unsere Bilanz zeigt, dass die eingesetzten öffentlichen Mittel eine außergewöhnlich hohe Hebelwirkung entfaltet haben. Der nationale Anteil des Programms belief sich auf 116 Mio. Euro. Diese begrenzten Mittel führten jedoch zu einer deutlichen Marktstabilisierung und trugen maßgeblich zur Erholung der Milcherzeugerpreise bei. Bezogen auf die gesamte deutsche Milchmenge ergaben sich daraus 2017 Erlösverbesserungen von rund 3,2 Mrd. Euro pro Jahr.
- Politische Handlungsnotwendigkeiten:
Aus diesen Erfahrungen ergeben sich klare politisch notwendige Schritte:
- Aktivierung des Lieferverzichts in Brüssel: Bundesminister Rainer muss gegenüber der EU-Kommission auf die sofortige Aktivierung des freiwilligen Lieferverzichts drängen. Schließlich hat auch das BMEL herausgestellt, dass freiwillige mengenbegrenzende Maßnahmen in Krisenlagen sinnvoll sind. Der Lieferverzicht (Art. 219 GMO) muss kurzfristig als Instrument eingesetzt werden, um deutschen und europäischen Milchviehhaltern schnellstmöglich wieder zu mindestens kostendeckenden Erlösen zu verhelfen. Dieses Politische Angebot belastet den Steuerzahler nicht zusätzlich, da die Finanzierung des Programms wie bereits 2016/2017 aus den landwirtschaftlichen Krisenfonds erfolgt und eine gezielte Hebelwirkung durch Wiederherstellung von Wertschöpfung durch Anpassung von Angebot und Nachfrage am Milchmarkt entfalten wird.
- AMK-Bekenntnis zum freiwilligen Lieferverzicht: Die Agrarministerkonferenz sollte sich bei ihrer Frühjahrstagung im März 2026 erneut ausdrücklich zum Lieferverzicht bekennen – analog zum Beschluss von 2017. Eine einhellige Entscheidung der Länder würde Bundesminister Rainer Rückenwind geben, dieses Instrument wieder zu fordern, und das Signal senden, dass die deutsche Politik konsequent auf bewährte Kriseninstrumente setzt.
- GMO-Reform: Branchenorganisation und Krisenbefugnisse: In der neuen GAP-Periode muss die Gemeinsame Marktordnung so weiterentwickelt werden, dass die Bauern selbst als eigenständige Branchenorganisation Landwirtschaft anerkannt werden (Änderung von Art. 157 GMO)[6]. Damit könnten Milchviehhalter unabhängig von Handel und Molkereien Mengen managen und eigenverantwortlich Krisen bewältigen.
[1] Drucksache 19/2195 – https://dserver.bundestag.de/btd/19/021/1902195.pdf
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage stellt die Bundesregierung fest, dass trotz berechtigter Kritik an Ausgestaltung und Zeitpunkt der Maßnahme das EU-Milchmengenverringerungsprogramm 2016 zur Stabilisierung des Marktes beigetragen habe:
„Die Programme zur freiwilligen Verringerung der Milchanlieferung sowie die ergänzenden Maßnahmen waren ein Faktor, der zur Stabilisierung der Situation auf dem Milchmarkt im Jahr 2016 beigetragen hat.“
[2] agrarministerkonferenz.de – https://www.agrarministerkonferenz.de/documents/2017_amk_2_finales_ergebnisprotokoll.pdf
Im Ergebnisprotokoll der Agrarministerkonferenz vom 29. September 2017 in Lüneburg (TOP 11–13) wird in einer Protokollerklärung der Länder Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen festgehalten:
„Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluierung sollten Maßnahmen zur freiwilligen Milchmengenreduktion gegen Entschädigung geprüft und in einem gestuften Modell vorgesehen werden. Bei anhaltender Krise ist als ultima ratio auch eine zeitlich befristete entschädigungslose Milchmengenreduktion mit Sanktionen in der GMO zu verankern.“
[3] bmel-statistik.de – https://www.bmel-statistik.de/fileadmin/daten/0611100-2017.pdf
[4] 52,000 farmers from 27 EU countries participate in Milk Production Reduction Scheme – FarmingUK News – https://www.farminguk.com/news/52-000-farmers-from-27-eu-countries-participate-in-milk-production-reduction-scheme_44302.html
[5] Hogan welcomes the large uptake for milk reduction scheme – Premium – https://www.farmersjournal.ie/news/world/almost-4-500-irish-farmers-apply-for-milk-reduction-scheme-227459
[6] verbaende-plattform.de – https://www.verbaende-plattform.de/fileadmin/Dokumente_u._Grafiken/Stellungnahmen/ZUKUNFT_GESTALTEN_Die_Verb%C3%A4nde-Plattform_zur_GAP_nach_27_Doppelseite.pdf

