1) Güllebreitverteilung:
Die Kontrollen der LfL haben bestätigt, was viele Landwirte während der Güllesaison 2025 bereits vermuteten. Ein erheblicher Teil der Gülleproben hat den erforderten TS-Gehalt von 4,6 % überschritten. Dies geschieht in der Regel nicht mutwillig, sondern so manchem Landwirt fehlt Güllelagerraum, vor allem nach der Wintersperrzeit. Doch Güllelagerraum ist knapp. Eine Schwefelsäurebehandlung der Gülle als Alternativlösung, wie von der LfL vorgeschlagen, ist mit großen Risiken für Anwender und Technik verbunden sowie Verbrauchern und Umweltschützern schwer zu vermitteln.
Was tun?
Um möglichst vielen Landwirten weiterhin eine wirtschaftlich praktikable Gülleausbringung zu ermöglichen, sollte das derzeit erlaubte Verfahren durch praxistaugliche Änderungen noch vor der Güllesaison 2026 angepasst werden:
Alternativen dazu:
→ Vereinfachter TS-Nachweis bei Güllebreitverteilung
Der exakte TS-Gehalt der Gülle ist schwer zu ermitteln. Selbst bei mehreren, aus einem Gefäß gezogenen Proben, sind unterschiedliche TS-Gehalte der Proben sehr wahrscheinlich. Daher wäre nachfolgende Vereinfachung sinnvoll.
Bei Ganzjahres-Stallhaltung einer GV beträgt der Gülleanfall rund 20 m3 pro Jahr. Geht man weiterhin von einem TS-Gehalt von rund 9 % aus, so müsste die Gülle 1:1 mit Wasser verdünnt werden. Folglich müssten 40 m3 Gülle pro Jahr und GV ausgebracht werden, um die 4,6 % TS zu erreichen. Dieser Nachweis könnte z. B. über Wasserabnahme aus der Kommunalversorgung oder über eingeleitete Hofflächen, multipliziert mit Jahresniederschlag, nachgewiesen werden. Somit könnte es durchaus sein, dass eine Güllegabe etwas dicker ausgebracht wird, folgende Güllegaben müssten dann folglich dünner ausgebracht werden. Am Jahresende wäre die erforderliche Reduktion erreicht.
→ Eiweißreduzierte Fütterung
Eine Reduzierung der Eiweißgehalte in der Rinderfütterung führt zu einem Rückgang der Harnstoffwerte in der Milch. Dadurch kommt es zu geringeren Ausscheidungen bei den Wiederkäuern. Die derzeitige Empfehlung von Harnstoff in der Milch liegt bei 150-250 mg/l. Reduziert man jedoch diese Harnstoffwerte durch eine eiweißreduzierte Fütterung um ca. 30 %, so berichten Landwirte von kaum weniger Milch und deutlich gesünderen Kühen. Als Folge dieser Ausscheidungsminderung kommt es zu einer deutlich geringeren Methan- und Ammoniakbildung sowohl im Stall als auch im Lager und natürlich auch bei der Ausbringung. Die eiweißreduzierte Fütterung in Kombination mit einer moderaten Gülleverdünnung wäre für viele Landwirte eine praktikable Möglichkeit, die derzeitigen Vorgaben zur Ammoniakreduktion zu erfüllen. Es müsste gelten, je niedriger der Harnstoffgehalt in der Milch, umso höher dürfte der TS-
Gehalt der Gülle bei der Ausbringung sein. Hier sind Politik und Wissenschaft gefragt, entsprechende Zahlen zu liefern.
Deutschland hat die höchste Ammoniak-Reduktionsquote von 29 % in ganz Europa, obwohl andere Länder z.T. einen deutlich höheren GV-Besatz pro Hektar haben. Um die Konkurrenzfähigkeit der heimischen Landwirtschaft, insbesondere in benachteiligten Gebieten, zu erhalten, ist ein praktikables und zugleich kostengünstiges Verfahren zu etablieren.
2.) 170/kg N-Obergrenze für organische Düngemittel nicht fachgerecht
Die 170/kg-N- Obergrenze gilt pauschal und berücksichtigt nicht, dass in den Regionen sehr unterschiedliche Anbausysteme vorzufinden sind und sich auch die geologischen und klimatischen Voraussetzungen zum Teil deutlich unterscheiden. Eine ertragreiche Dauergrünlandnutzung, die nicht in allen Regionen möglich ist, führt z. B. zu einem erhöhten Bedarf von mineralischen N- Düngern. Der wissenschaftlich angenommene N-Bedarf von 60 kg/N pro Schnitt macht dies deutlich. Gefordert ist eine auf die Regionen, die Nutzungsart und Nutzungshäufigkeit abgestimmte Festlegung einer N-Obergrenze aus organischen Düngern. Mineralischer Stickstoffdünger schwemmt bei höherem Niederschlag schneller ab und verursacht bei der Herstellung im Gegensatz zu organischen Düngern große Mengen an Umweltbelastungen. Die derzeitige Regelung ist daher nicht nachvollziehbar.
3.) Anpassung der Sperrzeiten für Gülleausbringung auf Dauergrünland
Grünlandbetriebe Gemischtbetrieben gleichstellen
Rinderhaltende Grünlandbetriebe haben derzeit eine reguläre Güllesperrzeit von 3 Monaten, Gemischtbetriebe (Acker-Grünlandbetriebe) haben aufgrund der verschobenen Sperrzeiten 2 Monate Güllesperrzeit. Diese Benachteiligung der Grünlandbetriebe sollte aufgehoben werden. Die bisher angewendeten Sperrzeiten (November – einschließlich Januar) mit der Möglichkeit, diese regional um 4 Wochen nach hinten zu verschieben, führen dazu, dass oft in den ersten Jahreswochen für Grünlandbestände optimale, witterungsbedingte Ausbringungszeitfenster (kühle Witterungsverhältnisse, gute Bodenbefahrbarkeit, geringe Ausgasung etc. ungenutzt verstreichen. Daher sollte ein Verzicht auf eine Sperrzeitregelung für Dauergrünland in Betracht gezogen werden. Ziel muss sein, die mit der derzeitigen Sperrzeitregelung verbundene Konzentration bei der Gülleausbringung in den Frühjahrsmonaten, mit schon deutlich höheren Außentemperaturen sowie oft ungünstigerer Bodenbefahrbarkeit, zu entzerren. Stattdessen sollte die gute fachliche Praxis gelten: Gülleausbringung auf Grünland sollte bei geeigneten Witterungs- und Bodenverhältnissen möglichst ganzjährig zugelassen sein.

