Die Blauzungenkrankheit breitet sich aktuell immer weiter aus:Baden-Württemberg: Am 12. Dezember 2018 ist erstmals seit 2009 die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) wieder in Baden-Württemberg ausgebrochen.
Foto: Aka/pixelio.de
Die Blauzungenkrankheit breitet sich aktuell immer weiter aus:Baden-Württemberg: Am 12. Dezember 2018 ist erstmals seit 2009 die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) wieder in Baden-Württemberg ausgebrochen.
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Es wird daher dringend zu einer vorbeugenden Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit geraten. Diese wird durch das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg finanziell unterstützt. Für das Verbringen empfänglicher Tiere aus Baden-Württemberg sowie von Kühen, deren Kälber transportiert werden, ist ein wirksamer Impfschutz Voraussetzung. Daneben wird insbesondere bei Schafen und Ziegen zur Impfung geraten, da diese bei einer Infektion schwerwiegend erkranken können. Eine hohe Impfquote ist auch notwendig, damit sich die Seuche in der Tierpopulation nicht weiter ausbreitet
Hessen: Am 13.12.2018 wurde der Ausbruch der Blauzungenkrankheit nach einer Routineuntersuchung in einem Rinderbestand im Kreis Rastatt in Baden-Württemberg festgestellt. Nachgewiesen wurde der Serotyp 8 (BTV8). Damit ist das Virus der Blauzungenkrankheit seit 2009 erstmals wieder in Deutschland aufgetreten.
Um den Ausbruchsbetrieb wurde ein Restriktionsgebiet mit einem Mindestradius von 150 km eingerichtet. Betroffen vom Sperrgebiet sind neben Baden-Württemberg auch das Bundesland Saarland, und Kreise von Rheinland-Pfalz und Hessen (Odenwaldkreis, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau und die Stadt Darmstadt). Das BTV8-Sperrgebiet muss mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden.
Rheinland-Pfalz: Die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) wurde im Dezember 2018 im baden-württembergischen Ottersweier (Landkreis Rastatt) und im Januar 2019 im Landkreis Trier-Saarburg festgestellt. Um die Ausbruchbetriebe wurden Restriktionsgebiete mit einem Mindestradius von 150 km eingerichtet, von denen ganz Rheinland-Pfalz betroffen ist. Das Sperrgebiet muss mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden.
Nordrhein-Westfalen: Nach derzeitigen Informationen erfasst das Restriktionsgebiet in NRW den Kreis Euskirchen, die Städteregion Aachen, den Kreis Düren, den Rhein-Erft-Kreis, den Rhein-Sieg-Kreis, die Bundesstadt Bonn, die Stadt Köln und den Kreis Heinsberg mit den Städten Übach-Palenberg und Geilenkirchen..
Tierseuchenrechtliche Anordnung:
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