Themenanmeldung zum Verbändegespräch – Amtschef-Agrarministerkonferenz vom 18. bis 20. März 2026 in Bad Reichenhall

Thema: Marktkrise im Milchsektor – Freiwilligen Lieferverzicht gegen Entschädigung
aktivieren

I. Kernforderung
Der BDM fordert die Agrarministerkonferenz auf, sich geschlossen dafür einzusetzen, dass der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat gegenüber der Europäischen Kommission auf die sofortige Aktivierung des freiwilligen Lieferverzichts gegen Entschädigung nach Art. 219 GMO drängt – nach dem bewährten Vorbild des Milchmengenreduktionsprogramms 2016/2017.

Der freiwillige Lieferverzicht ermöglicht es Milcherzeugern, zeitlich befristet und freiwillig auf einen Teil ihrer Milchanlieferung zu verzichten und dafür eine Ausgleichszahlung zu erhalten. Er ist kein Markteingriff, sondern ein politisches Angebot an die Erzeuger. Die Finanzierung erfolgt aus den bestehenden EU-Krisenmitteln (Agrarreserve/EGFL) und belastet die nationalen Haushalte nicht zusätzlich.

Ein entsprechender AMK-Beschluss würde – analog zur Protokollerklärung von sieben Bundesländern bei der AMK 2017 in Lüneburg – dem Bundesminister den notwendigen Rückenwind geben, dieses Instrument auf EU-Ebene einzufordern. Mehrere Mitgliedstaaten haben im EU-Agrarrat bereits eine Aktivierung gefordert.

II. Ausgangslage: Milchmarkt in der Krise
Nach einem Jahresdurchschnittspreis von rund 51 ct/kg im Jahr 2025 sind die Erzeugerpreise zum Jahreswechsel um 15 ct/kg oder mehr gefallen. Die durchschnittlichen Produktionskosten liegen laut Milch-Marker-Index auf Basis der INLB-Daten der EU- Kommission bei 53,73 ct/kg. Zahlreiche Betriebe wirtschaften aktuell weit unter der Kostendeckung. Der ife-Rohstoffwert Milch stürzte auf 30,8 ct/kg im Dezember 2025.
Der Milchgipfel im BMLEH am 11. F bruar 2026 hat die Krisenhafte Situation am Milchmarkt verbändeübergreifend anerkannt. Die Situation erfordert jetzt politisches Handeln – nicht
weiteres Abwarten.

III. Bewährtes Instrument mit nachgewiesener Wirkung
Das Milchmengenreduktionsprogramm 2016/2017 (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1612) wurde überwiegend positiv bewertet:

Teilnahme und Wirkung: Über 52.000 Erzeuger in 27 Mitgliedstaaten nahmen teil und reduzierten rund 861.000 t Rohmilch. Das Budget wurde zu 98,9 % ausgeschöpft. EU- Agrarkommissar Hogan bewertete das Programm als „very attractive and successful“.
Bundesregierung: In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/2195) stellte die Bundesregierung fest, dass die Programme zur freiwilligen Verringerung der Milchanlieferung „zur Stabilisierung der Situation auf dem Milchmarkt beigetragen“ haben.
AMK 2017: Sieben Bundesländer forderten in einer Protokollerklärung, Maßnahmen zur freiwilligen Milchmengenreduktion gegen Entschädigung in einem gestuften Modell in der GMO zu verankern.
EU-Kommission (Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs): Die Kommission bewertete die Regelung als Instrument, das in hohem Maße zur effektiven Wiederherstellung des Gleichgewichts auf dem EU-Milchmarkt beitrug und als direkte Folge die Erholung der Milchpreise in der zweiten Jahreshälfte 2016 beeinflusste. Zugleich räumte sie ein, dass der begrenzte Umfang der Ausgaben ein Hemmnis für eine noch größere Preiswirkung darstellte.
Hebelwirkung: Der nationale Anteil des Programms belief sich auf 116 Mio. Euro. Diese begrenzten Mittel trugen maßgeblich zur Erholung der Erzeugerpreise bei. Bezogen auf die gesamte deutsche Milchmenge ergaben sich daraus 2017 Erlösverbesserungen von rund 3,2 Mrd. Euro.

IV. Lehren aus 2016: Schneller, entschlossener, besser finanziert
Die zentrale Schwäche des Programms 2016 war das verspätete Handeln: Die Kommission aktivierte das Instrument erst rund anderthalb Jahre nach Krisenbeginn. Der Europäische Rechnungshof stellte in seinem Sonderbericht fest, dass ein wesentlich höheres Ausgabenniveau wahrscheinlich eine größere Wirkung gehabt hätte. Gleichzeitig attestierte er dem Programm, wichtige Marktsignale gesendet zu haben hinsichtlich der Notwendigkeit,die Produktion auf verhältnismäßige, flexible und wirtschaftliche Weise zu verringern. Daraus ergeben sich zwei Konsequenzen: Erstens muss das Instrument früher aktiviert werden, nicht erst nach monatelangem politischen Zögern. Zweitens muss es angemessen finanziert sein, um seine volle Hebelwirkung zu entfalten. Die EU-Agrarreserve verfügt seit 2023 über eine eigene Haushaltslinie von mindestens 450 Mio. Euro jährlich und kann durch die Kommission aktiviert werden. Die Mitgliedstaaten können, wie Italien, Rumänien und die Slowakei es bereits im Zuge der aktuellen Krise getan haben, über den Rat politisch auf eine Aktivierung hinwirken, hier ist die deutsche Unterstützung erforderlich.

V. Was jetzt nicht hilft: Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage
In der aktuellen Debatte wird die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage (RR) als Kriseninstrument ins Spiel gebracht. Der BDM weist darauf hin, dass dieses Instrument nach wissenschaftlicher Bewertung weder schnell noch zielgenau wirkt:

Keine Krisentauglichkeit: Das Thünen-Institut (Working Paper 127) stellt fest, dass der steuerliche Effekt erst mit erheblicher Verzögerung liquiditätswirksam wird. Die Wirkung im Hinblick auf Krisenbewältigung sei „rein zufällig“. Eine RR ist kein Instrument, um das aktuelle Erzeugerpreistief wirksam zu drehen.
Fehlende Zielgenauigkeit: Profitieren würden vor allem erfolgreiche Betriebe mit freien Finanzmitteln; bei einkommensschwachen Betrieben laufe die Anreizwirkung „weitgehend ins Leere“ (Thünen). Ausgerechnet die von Marktkrisen am stärksten betroffenen Betriebe hätten am wenigsten davon.
Keine echte Rücklage: Beim diskutierten DBV-Modell ohne verpflichtendes Rücklagenkonto bewertet das Thünen-Institut den Vorschlag als „zweckungebundene Steuererleichterung ohne nennenswerten Beitrag zum Risikomanagement“.

Akute Marktkrisen brauchen Marktwirksamkeit, nicht Steuertechnik. Die RR setzt nicht an der Krisenursache an – dem Angebotsüberhang –, sondern verschiebt lediglich Steuerlasten. Der freiwillige Lieferverzicht hingegen adressiert das Problem direkt.

VI. Strukturelle GMO-Reformen: Handlungsfähigkeit statt Dauer-Bittstellerei
Neben der kurzfristigen Krisenintervention fordert der BDM, dass die Agrarministerkonferenz den Bundesminister auffordert, sich im Rahmen der laufenden GMO-Novellierung für folgende strukturelle Reformen einzusetzen:

Eigenständige Branchenorganisation Landwirtschaft: Art. 157 und 158 GMO müssen so geändert werden, dass der Primärsektor als eigenständige Branchenorganisation anerkannt werden kann – ohne dass zwingend Vertreter der Verarbeitungs- oder Handelsstufe zusammenwirken müssen. Nur so können Milchviehhalter eigenverantwortlich Mengen managen und Krisen bewältigen, statt jedes Mal auf politische Anerkennung einer Krise warten zu müssen.
Mehrstufiges Krisenmanagement: Ein indikatorgestütztes Frühwarnsystem und ein mehrstufiges Krisenmanagement mit formalisierten Auslösemechanismen müssen in der GMO verankert werden. Die bestehenden Instrumente (Art. 219–222 GMO) sind so weiterzuentwickeln, dass Entscheidungen ohne vermeidbare Zeitverzögerungen getroffen werden können.
Verbindliche Lieferverträge: Art. 148 GMO muss unionsweit verbindlich umgesetzt werden – mit Festschreibung von Preis, Menge, Qualität und Laufzeit vor Anlieferung der Milch. Die bisherige Genossenschaftsbefreiung, nach der das Gros der deutschen Milchmenge ohne vertragliche Mindeststandards geliefert wird, ist zu reformieren. Die derzeitige Preisbildung, bei der Erzeuger erst nach Lieferung erfahren, was übrigbleibt, verlagert das gesamte Marktrisiko einseitig auf die Landwirtschaft.

VII. Zusammenfassung der Forderungen an die AMK
Der BDM fordert die Agrarministerkonferenz auf:

  1. Sich geschlossen zum freiwilligen Lieferverzicht gegen Entschädigung nach Art. 219 GMO zu bekennen und den Bundesminister aufzufordern, dessen Aktivierung in Brüssel einzufordern.
  2. Den Bundesminister aufzufordern, sich im Rahmen der GMO-Novellierung für eine eigenständige Branchenorganisation Landwirtschaft (Art. 157 GMO), ein mehrstufiges Krisenmanagement mit Frühwarnsystem und die verbindliche Umsetzung von Art. 148 GMO einzusetzen.
  3. Zur Kenntnis zu nehmen, dass die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage nach wissenschaftlicher Bewertung kein geeignetes Kriseninstrument ist und den Blick auf die eigentlich notwendigen Maßnahmen verstellt.
  4. Den Bundesminister zu bitten, der AMK zeitnah über den Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene und die nationale administrative Vorbereitung des Lieferverzichts zu berichten.

Quellen und Verweise
BT-Drs. 19/2195: Antwort der Bundesregierung zur Bewertung des Milchmengenverringerungsprogramms 2016. AMK-Ergebnisprotokoll, 29. September 2017, Lüneburg (TOP 11–13): Protokollerklärung zur freiwilligen Milchmengenreduktion.
Delegierte Verordnung (EU) 2016/1612 der Kommission.
Europäischer Rechnungshof, Sonderbericht 11/2021: Außergewöhnliche Unterstützung für Milcherzeuger in der EU im Zeitraum 2014–2016 (Rn. 42, 78).
Offermann/Forstner (2019): Bewertung unterschiedlicher Vorschläge für eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage. Thünen Working Paper 127.
MEG Milch Board: Milchmarktindex (MMI) 1/2026.
Wageningen Economic Research / Ecorys (2019): Improving crisis prevention and management criteria and strategies in the agricultural sector.

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