Völliger Realitätsverlust beim DRV

Kommentar des BDM zur Pressemitteilung des DRV zum Milchgipfel des BMLEH vom 11. Februar 2026
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) zeichnet nach dem Milchgipfel ein „realistisches Bild“. Realistisch wäre es allerdings, sich an Fakten zu halten.

Wenn DRV-Präsident Holzenkamp erklärt, staatliche Eingriffe würden „zu keiner Verbesserung der aktuell niedrigen Milchpreise sorgen“ und „früher gescheiterte Versuche, einen globalen Markt regional beeinflussen zu können, helfen niemandem“, dann ignoriert er die Erfahrungen aus dem Jahr 2016 bewusst oder fahrlässig.
Der freiwillige Lieferverzicht war kein dirigistischer Eingriff. Er war ein freiwilliges, zeitlich befristetes Kriseninstrument gemäß Artikel 219 der EU-GMO. Es gab keinen Zwang, keine Quote und keine Planwirtschaft, sondern ein Angebot an unternehmerisch handelnde Betriebe, in einer akuten Marktkrise Verantwortung übernehmen zu können.
Die Faktenlage ist eindeutig:

  • Die Bundesregierung stellte in der Bundestagsdrucksache 19/2195 fest, dass die Programme zur freiwilligen Verringerung der Milchanlieferung „zur Stabilisierung der Situation auf dem Milchmarkt im Jahr 2016 beigetragen” haben.
  • Die Agrarministerkonferenz forderte mehrheitlich, Maßnahmen zur freiwilligen Mengenreduktion gegen Entschädigung dauerhaft im EU-Recht zu verankern.
  • Der damalige EU-Agrarkommissar Phil Hogan sprach von einem „sehr attraktiven und erfolgreichen“ Instrument, das „voll und ganz unsere Erwartungen“ erfüllt habe.
  • 98,9 % des EU-Programms wurden ausgeschöpft. 52.000 Betriebe aus 27 Mitgliedstaaten beteiligten sich.

Gescheitert sieht anders aus.

Noch bemerkenswerter ist die Behauptung, Europa könne den globalen Markt nicht beeinflussen. Die EU ist einer der weltweit größten Milchproduzenten und verantwortet einen erheblichen Anteil an der Ausweitung der globalen Milchmenge. Wer ernsthaft behauptet, ein Marktakteur dieser Größenordnung habe keinen Einfluss auf Preis- und Mengendynamiken, betreibt keine Marktanalyse, sondern Ideologie.

Die Risikoausgleichsrücklage: viel Bürokratie, keine Marktwirkung

Der DRV empfiehlt stattdessen die steuerfreie Risikoausgleichsrücklage als „praxisnahe Hilfe zur Selbsthilfe“. Auch hier lohnt ein Blick in die Fakten, konkret in das Gutachten des Thünen-Instituts (Working Paper 127).
Darin wird unmissverständlich festgehalten, dass die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage die Komplexität des Steuerrechts deutlich erhöhen und zu „erheblichen Mehrkosten bei den Betrieben (u. a. durch erhöhte Steuerberatungskosten) und der Finanzverwaltung“ führen würde.
Das Thünen-Institut stellt außerdem klar, dass eine langfristige oder unbegrenzte Rücklagendauer nur mit einem verpflichtenden speziellen Rücklagenkonto steuerrechtlich vertretbar ist.
Der vom DBV vorgeschlagene Verzicht auf ein solches Rücklagenkonto – also genau das Modell, das DRV und DBV aktuell favorisieren – führe laut Thünen dazu, dass kein zusätzlicher Anreiz zur tatsächlichen Bildung einer Liquiditätsreserve entstehe.
Die Bewertung ist eindeutig: Der Vorschlag würde eine „zweckungebundene Steuererleichterung […] ohne einen nennenswerten Beitrag zum Risikomanagement“ schaffen.
Selbst dort, wo ein steuerlicher Vorteil entsteht, wirkt dieser im Hinblick auf die Krisenbewältigung nach Einschätzung des Thünen-Instituts „rein zufällig“, da die Liquiditätswirkung aus der Steuerersparnis erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung – teilweise Jahre später – eintritt.
Mit anderen Worten ist die Risikoausgleichsrücklage kein Kriseninstrument, sondern ein steuerpolitisches Verschiebemodell: komplex, bürokratisch und mit fraglicher Wirkung in der akuten Marktkrise.

Exportstrategie als Krisenlösung?

Ebenso fragwürdig ist der Ruf nach einer noch stärkeren Exportstrategie. Die Milchkrise 2015/2016 wurde maßgeblich durch Mengenexpansion in gesättigte Märkte verschärft. Wer in einer Überangebotslage auf zusätzliche Exportausweitung setzt, verschiebt das Problem, anstatt es zu lösen.

Der freiwillige Lieferverzicht bleibt das wirksame Instrument.
Der freiwillige Lieferverzicht war hingegen ein marktkonformes Instrument mit außergewöhnlicher Hebelwirkung: 116 Millionen Euro nationale Mittel führten zu einer deutlichen Marktstabilisierung und zu Erlösverbesserungen in Milliardenhöhe. Bundesregierung, Länder und EU-Kommission haben die Maßnahme ausdrücklich positiv bewertet. Es gibt „keine kurzfristige Patentlösung“ – richtig. Aber es gibt bewährte Instrumente. Sie wurden angewandt. Sie haben gewirkt.
Wer diese Erfahrungen pauschal als gescheitert darstellt und stattdessen auf steuerliche Konstruktionen mit fraglicher Krisenwirkung setzt, verweigert sich nicht nur der Realität, sondern auch der Verantwortung gegenüber den Betrieben.
Für den BDM gilt: Nicht Ideologie, sondern Wirksamkeit muss Maßstab agrarpolitischer Entscheidungen sein. Und die Wirksamkeit des freiwilligen Lieferverzichts ist belegt.

Jens Scherb


 

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DRV-Pressemitteilung zum Milchgipfel des BMLEH
Holzenkamp: „Es braucht praxisnahe Hilfe zur Selbsthilfe“