Artikel 148 GMO – Positionierung und Faktencheck

Ein weiterer, sofort umzusetzender Baustein ist aus Sicht des BDM die nach Artikel 148 GMO mögliche Vorgabe von verbindlichen Verträgen zwischen Milchviehhalter und Milchverarbeiter über konkrete Vereinbarungen von Liefermengen, Milcherzeugerpreis, Dauer der Lieferbeziehung und entsprechende Qualitätsmerkmale.
Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. hat dazu eine Positionierung mit Faktencheck ausgearbeitet.

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