Milchlieferverträge: Keine Ausnahmen auf Kosten der Milcherzeuger!
Der BDM fordert die konsequente Umsetzung von Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation ohne nationale Ausnahmen. Milchviehhalter müssen bereits vor der Lieferung wissen, zu welchen Bedingungen sie ihre Milch verkaufen – mit verbindlichen Vereinbarungen zu Preis, Menge und Laufzeit sowie der Berücksichtigung von Produktionskosten. Doch faire Lieferverträge allein reichen nicht aus: Um die Marktposition der Milcherzeuger dauerhaft zu stärken und Milchmarktkrisen vorzubeugen, braucht es zusätzlich ein wirksames Mengenmanagement in Erzeugerhand.

