EU-Kommissar Hansen will EU-Verordnung zur Weidepflicht für Ökobetriebe öffnen – BDM fordert klares Signal aus den Bundesländern

Das zu Jahresbeginn in Kraft getretene so genannte Weidepapier, die deutsche Auslegung der EU-Öko-Verordnung 2018/848, verpflichtet Ökobetriebe zu uneingeschränkter Weidehaltung – eine Anforderung, die viele Biomilcherzeugerinnen und -erzeuger strukturell gar nicht erfüllen können.

Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) hatte frühzeitig auf die Folgen dieser Regelung aufmerksam gemacht und sich für praxistaugliche Lösungen eingesetzt. Bereits im Januar 2025 konnte BDM-Vorstand Manfred Gilch auch EU-Agrarkommissar Christophe Hansen dafür sensibilisieren, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, wenn man nicht viele Biobetriebe verlieren will.

Nun zeigt sich: Der anhaltende politische Druck trägt Früchte.

Im Rahmen eines Besuchs von EU-Agrarkommissar Christophe Hansen im Bayerischen Wald konnte BDM-Landesvorsitzender Manfred Gilch die Problematik nun erneut persönlich ansprechen. Hansen zeigte sich offen für die Argumente des BDM und kündigte öffentlich an, die bestehende Regelung auf EU-Ebene angehen zu wollen. Die EU-Öko-Verordnung soll hinsichtlich der Auslegung der Weidepflicht geöffnet werden.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass die Problematik auf EU-Ebene ernst genommen wird“, betont Manfred Gilch. „Was wir jedoch brauchen, ist eine langfristige, rechtssichere Lösung – keine bloße Fristverlängerung.“ Der BDM fordert deshalb, die Diskussion nicht auf Übergangsregelungen zu verengen, sondern dauerhaft praktikable Optionen für Betriebe mit strukturellen Nachteilen zu schaffen – etwa durch gleichwertige Alternativen zur Weidehaltung.

Bis zur endgültigen Klärung der Vorgaben auf EU-Ebene müsse zudem dringend verhindert werden, dass Biobetriebe durch Sanktionen oder den Verlust ihres Biostatus unter Druck geraten. „Die aktuelle Unsicherheit ist für viele Betriebe existenzbedrohend. Es darf nicht sein, dass die Kontrollbehörden in den Startlöchern stehen, während die politische Klärung noch aussteht“, so Gilch weiter.

Nun seien vor allem die Bundesländer gefordert, sich auf nationaler Ebene geschlossen für einen konstruktiven Umgang mit der Verordnung einzusetzen.

„Wenn sich die EU in Bewegung setzt, darf es nicht an der Umsetzung im eigenen Land scheitern“, mahnt Gilch. „Der BDM wird den Prozess zusammen mit anderen Mitstreitern weiter eng begleiten und sich weiterhin für praktikable Lösungen im Sinne der betroffenen Betriebe stark machen.“

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