BY: Gülle- und Grünlandtag im Bruckschen

Gut 50 Landwirte hatten sich bei frostigen Außentemperaturen in der wohlig geheizten Machinenhalle des Betriebs Schmid in Fürstenfeldbrück eingefunden, um eine Regelung zu diskutieren, die vielen Landwirten inzwischen die Sorgenfalten auf die Stirn treibt: Die Düngeverordnung.

Nach der Eröffnung und Begrüßung durch BDM-Kreisteamleiter Hans Schamberger ergriff Betriebsleiter Josef Schmid das Wort und erläuterte seine Erfahrungen zur Düngeverordnung. Er bewirtschaftet mit seiner Familie einen Betrieb mit 100 GV, welche sich aus 50 Kühen und der entsprechenden Nachzucht zusammensetzen. Das Grünland trägt mit 5 Schnitten zur Futterbasis des Betriebs bei und wird mit 3 Düngungen pro Jahr mit jeweils 12-15 kbm/ha Gülle mit Nährstoffen versorgt. Früher arbeitete die Familie Schmid mit einem Schwenkverteiler, welcher eine großtropfige und breitflächige Ausbringung ermöglichte. Auch aus Gründen der anstehenden Novellierung der Düngeverordnung wurde vor zwei Jahren in einen neuen Schleppschuhverteiler investiert. Seitdem sei wiederholt durch die streifenförmige Ablage des Düngers Gülle in der Ernte zu finden gewesen. Gerade in Zeiten von steigenden Anforderungen an die Landwirtschaft und der Konjunktur des Themas „Tierwohl“ sei dieser Zustand absurd. Hofnachfolger Andreas Schmid machte im Folgenden deutlich, dass Nachteile vor allem im Grünland zu beklagen seien. Güllestreifen blieben vielfach auf dem Grünland, was dazu führe, dass das Gras unter der Gülle ersticke. Auch bei regnerischem Wetter, welches die Probleme eigentlich minimieren müsste, bestünden dieser weiterhin. Ebenso führe das Einstriegeln zu keiner Lösung, da die Brocken nur kleiner würden, aber eben doch im Futter verblieben, so Schmid. Die Tiere müssten selbstverständlich hochwertige Lebensmittel erzeugen, dies sei mit einem Zustand, in dem die Tiere ihre eigenen Exkremente fressen müssten nicht vereinbar. Ebenso sei eine Substitution durch anderen Dünger teuer und die Gülle müsste dann auf anderen Ackerflächen verteilt werden, was nur bei einem niedrigen Tierbesatz unproblematisch sei. Auch sei eine gleichmäßige Ausbringung bei einem Schleppschuhverteiler bei 15 Meter Breite problematisch. Die Familie Schmid sah sich daher gezwungen, in neue GPS-gestützte Technik zu investieren; eine Ausgabe, die auch aufgrund der niedrigen Milchpreise eine Bürde für den Betrieb darstelle.
Lohnunternehmer Josef Hollinger machte in seinem anschließenden Statement deutlich, dass in der Grünlandernte immer mehr Dreck mitkomme. Ebenso sei die Finanzierung von neuer Technik in der aktuellen wirtschaftlichen Lage für viele Betriebe schwierig.
Als finalen Referenten hatte das BDM-Kreisteam Herrn Mössler von der Firma Möscha geladen. Dieser machte sich, sicherlich auch aus Gründen der Verkaufsförderung, für eine weitere Nutzungsmöglichkeit des Möscha-Schwenkverteilers stark. Die wirtschaftlichen Nachteile für mehr als 20.000 deutsche Landwirte durch Bodenverdichtung und geringeres Wachstum, Ertragseinbußen sowie hohe Anschaffungs- und Wartungskosten der neuen Ausbringtechnik seien immens. Das Höfe-Sterben werde durch die neue Düngeverordnung somit nur beschleunigt. Auch aus ökologischer Sicht sei eine Abschwächung der Reglementierung dringend geboten: Die neue Ausbringtechnik sorge für mehr Nitrat im Grundwasser, behindere die Humusbildung und das Bodenleben und verringere auch die Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, was wiederum die Hochwassergefahr steigere. Die betroffenen Landwirte erwarteten daher zu Recht die Unterstützung der Verbände und Politiker.
In der folgenden Diskussion wurden auch die Nachteile der Schwenkverteiler offen angesprochen und es bestand Einigkeit, dass die Ausbringung mit einem Schwenkverteiler bei optimaler Witterung auch optimale Ergebnisse generiere. Nur in Bezug auf die Ablage in Gewässernähe und am Feldrand sei die neue Technologie der alten überlegen, so die Meinung der versammelten Landwirte. Diese Vorteile würden allerdings aufgrund der Nachteile in Bezug auf Humusbildung, Fahrspuren, Grundwasserschutz und vor allem der Futterverschmutzung bei der Schleppschuhtechnik mehr als kompensiert.
Einig war sich die Runde in der Forderung an die Politik, auch Schwenkverteiler – wie eben auch den Möscha-Verteiler – in die fachlichen Untersuchungen zur weiteren Definition der Ausbringtechnik, die gerade an der Lfl in Kempten stattfindet, aufgenommen werden müssen. Im Endeffekt müsse dann eine grundsätzliche Genehmigung und keine Ausnahmegenehmigung für eine Ausbringung mit Schwenkverteiler erteilt werden. Abschließend machte BDM-Kreisteamleiter Johann Schamberger deutlich, dass er auch weiterhin den Kontakt mit dem Kreisbauernverband suchen wird, um möglichst praxisnahe und kapitalschonende Lösungen für die Landwirte anbieten zu können.

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