Unterstützen Sie die Freien Listen zur Agrar-Sozialwahl 2017!

Abgabefrist verlängert – Bitte noch schnell teilnehmen!Liebe Bäuerinnen und Bauern,die Beitragshöhen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sind nicht nur ungerecht, sondern auch intransparent. Die Alterssicherung ist unsozial und die Sozialberatung nicht unabhängig – niemand weiß das besser als Sie, die BeitragszahlerInnen. Zeit, dass sich ‘was ändert! Deshalb haben sich Berufskolleginnen und -kollegen aus dem Bundesgebiet entschieden, mit unabhängigen „Freie Listen“ zur kommenden Wahl der SVLFG-Vertreterversammlung anzutreten: eine Freie Liste für die Arbeitgeber-Gruppe (Freie Liste Mann …) und eine Freie Liste für die „SofA-Gruppe“ (Freie Liste Eickmeyer …). Damit diese Freien Listen zur Wahl überhaupt zugelassen werden können, brauchen sie jeweils über 1.000 Unterstützer-Unterschriften! Die Abgabefrist wurde verlängert: Um die Unterstützer in die offiziellen Antragslisten noch rechtzeitig übertragen zu können, muss Eure Unterstützungsbekundung bis spätestens 10. Nov. 2016 eingegangen sein.

Der BDM empfiehlt die Unterstützung der freien Listen, auf denen auch einige BDM-Mitglieder aufgestellt wurden.
Laden Sie sich dazu bitte am Ende des Beitrages die Informationen und Listen herunter und unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift die Forderung nach mehr Beitragsgerechtigkeit, mehr Transparenz und mehr Unabhängigkeit.
Alternativ können Sie die entsprechenden Listen und Informationen aber auch der kommenden Ausgabe von „BDM aktuell“ entnehmen.
Bitte denken Sie an den Stichtag 10. Nov. 2016 2016!
Tipps zum Ausfüllen:
Wer kann wo unterschreiben?
1.) Wo unterschreiben?
Arbeitgeber können nur die Freie Liste der Arbeitgeber unterstützen (Freie Liste Mann …), und Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) können nur die Freie Liste Eickmeyer … unterstützen. (Eine Unterschrift eines Arbeitnehmers auf einer der beiden Listen oder z.B. eines Arbeitgebers auf der Unterstützerliste der Freien Liste Eickmeyer … ist also ungültig und hilft leider nicht.)
2.) Zu welcher Gruppe gehöre ich?
Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) sind die bei der SVLFG unfallversicherten Unternehmer/innen und der unfallversicherte Ehegatte bzw. Lebenspartner, wenn im veranlagten Betrieb keine regelmäßig tätigen familienfremden Arbeitskräfte beschäftigt sind. Regelmäßig heißt hier: in mindestens 26 Wochen pro Jahr (gilt auch für Minijobs). Familien-fremd ist hier, wer nicht bis zum dritten Grade verwandt, verschwägert, Pflegekind des Unternehmers, Ehegatten oder Lebenspartner ist.
Arbeitgeber ist hingegen, wer regelmäßig mindestens eine familienfremde, bei der SVLFG unfallversicherte Arbeitskraft im Betrieb beschäftigt.
3.) Rentner/innen gehören zu der Gruppe, zu der sie vor Rentenbeginn gehört haben. Altenteiler, die noch ein versicherungspflichtiges Unternehmen betreiben, zählen ohne familienfremde Arbeitskräfte zur SofA-Gruppe bzw. mit familienfremden Arbeitskräften als Arbeitgeber. Ist ein Altenteiler dagegen mindestens 20 Stunden im Monat im Betrieb unfallversichert beschäftigt, zählt er als Arbeitnehmer und kann – wie alle anderen Arbeitnehmer/innen – diese freien Listen nicht mit Unterschrift unterstützen.
4.) Jede natürliche Person kann nur einmal unterschreiben! Wer z.B. mit zwei Unternehmen (z.B. auch mit einem Nebenunternehmen, als Gesellschafter einer GbR oder als Jagdpächter) bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft der SVLFG Mitglied ist, kann gleichwohl nur einmal unterschreiben. Wer bei mindestens einem dieser Unternehmen als Arbeitgeber einzustufen ist, wird nach bisheriger Auslegung des Wahlausschusses bei der SVLFG als Arbeitgeber eingestuft, auch wenn er in einem anderen Unternehmen „SofA“ ist.

5.) In einer bei der SVLFG unfallversicherten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind alle Gesellschafter wahlberechtigt und können damit auch alle jeweils (einmal) unterschreiben.
Weitere Infos unter: http://www.svlfg.de/70-sv/sv6_wahl/sv0603_fragen/index.html

Was muss ich im Formular „Unterstützerliste“ angeben?
Die „Unterstützerliste“ ist ein vom Gesetzgeber so vorgegebenes Formular, das Freie Listen zur Sammlung von Unterstützer-Unterschriften nehmen müssen!

Beim Ausfüllen treten viele Fragen auf:
1.) Was ist in Spalte „Geburtsdatum Arbeitgeber ②“ einzutragen?

Hier muss zwingend das Geburtsdatum des Unterzeichnenden angegeben werden. Die Angabe „Arbeitsgeber“ steht zwar im Formular, hat aber für die Freien Listen der Gruppen „Arbeitgeber“ und „Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte“ (SofA) keine Bedeutung! Allerdings sollen Arbeitgeber und SofAs (und ihre Ehegatten) neben dem Geburtsdatum möglichst auch ihre Mitgliedsnummer bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angeben (siehe Beitragsbescheid oder Aktenzeichen). Wenn Sie die Mitgliedsnummer nicht zur Hand haben, ist es umso wichtiger, dass Sie alle persönlichen Angaben möglichst gut lesbar ausfüllen.
Bezieher von Unfallrenten müssen zum Geburtsdatum auch ihre Unfallversicherungsrentennummer angeben.
2.) Was ist in Spalte „Wahlberechtigt als ③“ einzutragen?
Wer zur Gruppe der Arbeitgeber gehört, trägt hier „Arbeitgeber“ ein. Wer selbständig ohne familienfremde Arbeitskräfte (SofA) ist, trägt hier „SofA“ ein. Wer als Ehegatte zur entsprechenden Gruppe gehört, kann „Arbeitgeber Ehegatte“ oder „SofA Ehegatte“ eintragen. Rentner können entsprechend „Arbeitgeber Rentner“ oder „SofA Rentner“ eintragen.
3.) Muss die Liste voll sein?
Nein. Auch Listen mit nur einem Unterstützer bzw. einer Unterstützerin zählen und sind hilfreich.
4.) Wohin mit den Listen?
Die Listen müssen bis zum 10. Nov. 2016 im Original eingereicht werden (Fax oder E-Mail zählt nicht). Bitte schicken Sie die Listen so schnell wie möglich an:
Agrarsozialwahl
c/o AbL e.V.
Bahnhofstraße 31
59065 Hamm

Listen, die Sie an die BDM-Büros senden, werden an diese Adresse weitergeleitet.
Mehr Infos finden Sie im Internet: www.Agrarsozialwahl.de

Infomaterial

Informationen und Inhalte zum herunterladen.