Positionspapier: EU-Schlachttiertransporte in Drittstaaten

Viehtransporter

Schlachttiertransporte in Drittstaaten beenden

Transporte über lange Strecken sind für Tiere oft mit besonderen Belastungen verbunden. Aus Gründen des Tierschutzes sollten derartige Transporte daher strengen Regelungen unterliegen.

Im Rahmen der EU-Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport ist aus Sicht des BDM e.V. ein verantwortungsvoller Transport von Schlachttieren innerhalb der Europäischen Union weitgehend gewährleistet. So müssen Transportmittel bei Langstrecken (nach EU-Definition: über 8 Stunden Fahrt) etwa über Temperaturregelungssysteme, ständigen Zugang zu Tränkvorrichtungen und professionelle Belüftungssysteme verfügen. Auch sind je nach Tierart maximale Fahrtzeiten vorgesehen, so etwa 14 Stunden bei Rindern. Danach muss eine einstündige Pause eingelegt werden, in welcher die Tiere ruhen können. Generell verpflichtet die EU die Transportunternehmen auch, den Tieren je nach Gewicht und Spezies ein ausreichendes, genau definiertes Raumangebot zur Verfügung zu stellen.

Je nach Transportmittel (Schiene, Straße, Seeweg, Luftweg) schreibt die EU des Weiteren strenge zusätzliche Bedingungen für den Tiertransport vor. Nach Ansicht des BDM e.V. sind die bestehenden Vorschriften soweit ausreichend, um eine adäquate Beförderung der Tiere innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen.
Um Tieren den Stress langer Transportwege zu ersparen und so das Tierwohl weiter zu verbessern, sollte die EU darüber hinaus eine stärkere Förderung von regionalen, handwerklich arbeitenden Schlachthöfen in Betracht ziehen. Denn die Konzentration der Schlachthöfe auf immer weniger Standorte ist einer der Hauptgründe für die Notwendigkeit langer Schlachttiertransporte innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU. Gleichzeitig muss die Einhaltung bereits bestehender Tierwohl-Rechtsvorschriften innerhalb des Unionsgebiets besser kontrolliert werden. Denn wenn Verstöße gegen die Tierschutzvorgaben konsequent geahndet werden, wird sich auch deren Zahl reduzieren.

Finden Schlachttiertransporte in Drittstaaten statt, ist ein Transport, der Tieren unnötige Verletzungen und Leiden erspart, nicht in jedem Fall gewährleistet.
Zwar schreiben die umfangreichen Rechtsvorschriften der Europäischen Union vor, dass für Tiere aus der EU der Tierschutz bis zum Zielort sichergestellt sein muss; in der Praxis zeigt sich jedoch, dass nach Verlassen der EU-Außengrenzen keine ausreichende Kontrolle der Einhaltung dieser Rechtsvorschriften sowie des Verlaufs der Transporte mehr gewährleistet ist. Dass das Wohl von Schlachttieren in manchen Drittstaaten in erschütternder Art und Weise missachtet wird, ist durch die Medienberichte der letzten Monate dabei zu einer traurigen Gewissheit geworden.

Der BDM e.V. fordert die Landesregierungen sowie den Bund deshalb auf, sich umgehend auf europäischer Ebene für ein Verbot von Schlachttiertransporten in Drittstaaten einzusetzen. Da innerhalb der Europäischen Union ausreichend Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten vorhanden sind, ist es nicht wirklich notwendig, Schlachttiere statt verarbeiteter Endprodukte in Drittstaaten zu exportieren.

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