BY: BDM im Gespräch mit bayerischen Grünen

Zu einem Meinungsaustausch trafen sich Vertreter des BDM-Landesteams Bayern mit der agrarpolitischen Sprecherin der bayerischen Grünen, Gisela Sengl, im Rahmen der turnusmäßigen Sitzung des Agrarausschusses. Anlass war eine Pressemitteilung Sengls, in der sie die hohen Direktzahlungen an die Landwirtschaft thematisierte.

Im Gespräch konnte Konsens erzielt werden, dass die steuerfinanzierten Direktzahlungen für höhere gesellschaftliche Erwartungen an die Landwirtschaft sorgen würden und dass der Zustand, dass Landwirte trotz der Produktion von hochwertigen Nahrungsmitteln weiterhin zu einem Großteil von Direktzahlungen abhängig seien, ein Skandal sei. Die Politik müsse nun tätig werden, um allen landwirtschaftlichen Produktionssektoren kostendeckende Preise zu ermöglichen. Hier sei es essentiell, dass sich die Politik endlich zu einer sinnvollen Krisenabsicherung des Milchmarktes entschlösse und dadurch massive Wertschöpfungsverluste der Milchviehhalter verhindern werden könnten. Ausführlich informierte sich Sengl zur Gestaltung der Kriseninstrumente von EU und Bundesregierung. Einig war man sich in der Analyse, dass von den Erzeugern im Fall einer besseren Marktstellung mehr unternehmerisches Denken erwartet werden muss. Hier seien auch die Landwirtschaftsschulen, die in der Vergangenheit eher einseitig eine Steigerung und Optimierung der Produktion ins Zentrum der Lehre gestellt hätten, gefordert. In Zukunft müsse den Landwirten eine stärkere Beteiligung in der Wertschöpfungskette – egal ob in der traditionellen Milchvermarktung, der Direktvermarktung oder der Umstellung auf Ökolandbau – ermöglicht werden, so Sengl. Das Engagement der Landwirte bei der Fairen Milch sei hier sicher ein sehr guter Ansatz, so die Traunsteiner Grünen-Politikerin.
In der folgenden Sitzung des Landwirtschaftsausschusses des Bayerischen Landtags ging es unter anderem um das Grundstücksverkehrsrecht. Ziel des parlamentarischen Verfahrens, welches schon 2014 mit Anhörungen zu dem Thema begann, ist, den Ausverkauf von Landwirtschaftsfläche an landwirtschaftsfremde Investoren zu erschweren. Das Staatsministerium hatte in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Freigrenze von aktuell zwei Hektar auf einen Hektar zu senken. Den SPD-Abgeordneten im Landwirtschaftsausschuss reichte eine solche Neuregelung jedoch nicht. SPD-Agrarsprecher Horst Arnold, der den Gesetzentwurf der Staatsregierung auch aufgrund von unklaren Widerspruchsmöglichkeiten und sehr knappen Fristen kritisierte, forderte für seine Fraktion eine Reduktion der Freigrenze auf 0,5 Hektar. Ein Vorschlag, dem sich neben den Vertretern der CSU auch die Abgeordneten von Freien Wählern und Grünen nicht anschließen wollten und den SPD-Antrag somit ablehnten. Im Gegenzug wurde der Antrag der Staatsregierung bei Enthaltung der SPD-Abgeordneten angenommen. Das Plenum wird sich mit diesem Gesetzentwurf erst im kommenden Jahr befassen und diesem dann höchstwahrscheinlich mit der neuen Grenze von einem Hektar zustimmen.
Ebenso debattierte der Ausschuss über einen Prüfantrag der SPD. Dieser forderte mit Hinblick auf die eher kleine Betriebsstruktur in Bayern die Prüfung einer stärkeren Förderung der ersten Hektare auch bei Agrarumweltmaßnahmen durch die Staatsregierung. Aufgrund der geringen Flächengrößen in Bayern entstünden hier gegenüber größeren Betrieben größere Kosten- und Arbeitszeitbelastungen, so Arnold. Somit sei eine stärkere Förderung analog zur Flächenprämierung gerechtfertigt, so der Fürther Abgeordnete. Der Antrag, der zwar keine strukturellen Veränderungen des Milchmarktes gebracht hätte, aber dessen Zielsetzung den Milchviehhaltern durchaus hätte helfen können, wurde von der CSU-Ausschussmehrheit mit den Stimmen der Grünen abgelehnt.
Ein weiterer Antrag zum Thema Milch wurde ebenso von den Sozialdemokraten eingebracht. Hier wurde die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Neuregelung der Hygieneverordnung für Tierische Lebensmittel (Tier-LMHV), die die Abgabe von Rohmilch an Verbraucher regelt, einzusetzen. So sollte erlaubt werden, dass Milcherzeuger ihre Milch auch im „näheren Umfeld“, statt nur auf dem Hofgelände, anbieten dürften. Ebenso sollte die Abgabe an Einzelhändler zur direkten Abgabe an die Verbraucher erlaubt werden, so war im Antrag, den allerdings der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz federführend berät, zu lesen. Der Umweltausschuss lehnte den Antrag schon in seiner Sitzung Ende Oktober mit den Stimmen der CSU und Enthaltung der Grünen ab. Diesem Votum schloss sich nun der Landwirtschaftsausschuss mit den gleichen Mehrheitsverhältnissen an.

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