BDM nimmt zum Referentenentwurf der Änderung der Düngeverordnung Stellung

(Berlin) Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter BDM e.V. fordert, dass die deutsche Novellierung der Düngeverordnung weiter nachgebessert, praxistauglicher und verursachergerechter werden muss.

Dafür müssen sich aus seiner Sicht jetzt alle konstruktiv einbringen, um notwendige Änderungen für eine gleichzeitig praxistaugliche, wissenschaftlich fundierte und von der EU akzeptierte Düngeverordnung zu erreichen. Nur wenn dies der Fall ist, erhalten die Landwirte auch die Rechts- und Planungssicherheit, die sie so dringend benötigen. „Wir dürfen nicht nur erklären, dass uns das Ergebnis nicht passt, wir müssen selbst sagen können, welche Regelungen wie verändert werden müssen, damit in dieser Richtung noch Nachbesserungen möglich sind“, betont BDM-Vorstand Stefan Mann. „Das ist keine leichte Aufgabe, weil die EU-Vorgaben im Rahmen der so genannten Nitratrichtlinie bereits sehr konkret und streng sind.“

Der BDM nimmt Abstand von einer kompletten Ablehnung der vorliegenden Düngeverordnung, da er anerkennt, dass es angesichts des massiven Handlungsdrucks aus Brüssel und der damit verbunden Eile sinnvoller ist, die vorliegende Düngeverordnung praxis- und verursachergerechter nachzujustieren als zu riskieren, dass die EU wegen Untätigkeit der Bundesregierung im Zuge einer Ersatzhandlung pauschale Regelungen für Deutschland trifft, die dann pauschal und mit voller Härte alle Landwirte betreffen. Wie hart das für die Landwirte werden würde, zeigt sich auch am Beispiel von Dänemark und den Niederlanden, die die europäischen Vorgaben in ihrem Land bereits seit längerer Zeit mit einem ziemlich konsequenten und weniger differenzierten Regelwerk umgesetzt haben und dabei massive Härten für die Landwirte in Kauf genommen haben.

„Wer wissen will, wie es in Deutschland zur aktuellen Misere gekommen ist, muss nur die Klageschrift der EU-Kommission zur Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland lesen. Die Beschreibung der jahrelangen Hinhaltetaktik Deutschlands zeugt von einem beispiellosen Politikversagen. Statt sich auf europäischer Ebene für eine sinnvolle Änderung und Anpassung der europäischen NEC-Richtlinien einzusetzen, hat man versucht, die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland auszusitzen und die EU-Kommission regelrecht zu übertölpeln. Jetzt rächt sich für alle Landwirte bitter, dass die Bundesregierung zusammen mit dem Bauernverband 2017 versucht hat, die hochkonzentrierten Tierhaltungsregionen bzw. Intensivstregionen auf Kosten der Gesamtlandwirtschaft zu schützen“, erklärt Stefan Mann.

Statt zu versuchen alles zu verhindern, hätte man schon 2017 kooperativ einen Weg finden müssen, die Novellierung der Düngeverordnung an die Anforderungen der EU anzupassen -bei gleichzeitig größtmöglicher Differenzierung. So hätten die pauschal für alle Landwirte geltenden Verschärfungen deutlich minimiert werden können.

„Leider ist eingetreten, was wir schon bei der Novellierung 2017 befürchtet und prognostiziert hatten. Wichtig ist jetzt vor allem, diesen Fehler nicht zu wiederholen. Wir müssen jetzt u.a. dringend eine bessere Differenzierung in den roten Gebieten schaffen, damit die Landwirte, die sich in diesen Gebieten immer an alle fachlichen Regeln gehalten haben, nicht für die Sünden anderer büßen müssen. Das aber erreichen wir nicht, wenn wir uns wie ein Kind beim Versteckspielen einfach nur die Augen zuhalten und glauben, so kann uns auch kein anderer sehen“, mahnt Stefan Mann.