Blauzungenkrankheit: BDM fordert praktikable Lösungen statt Panikattacken

In einer politischen „Hauruck-Aktion“ wurden die zunächst bis 30. Juni 2019 geltenden Vorgaben zur Blauzungenkrankheit, die das Verbringen ungeimpfter Nutzkälber und Zuchttiere aus den Restriktionsgebieten regeln, durch verschärfte Auflagen ersetzt, die schon ab 18. Mai 2019 gelten.

Die bestehende Übergangsregelung für ungeimpfte Tiere wurde durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Umweltministerkonferenz am 7. Mai aufgrund einer neuen Risikobewertung des zuständigen Friedrich-Löffler-Instituts kurzfristig gekippt. Ab dem 18. Mai dürfen nur noch Kälber aus Restriktionszonen innerhalb Deutschlands verbracht werden, wenn sie von Muttertieren stammen, die gegen die Blauzungenkrankheit geimpft sind. Das bisher praktizierte Verfahren des Verbringens nach Freitestung ist ab 18. Mai nicht mehr möglich. Kälber von Muttertieren, die erst nach dem Belegen geimpft worden sind, müssen innerhalb von 14 Tagen vor dem Verbringen aus den Restriktionszonen mittels einer Blutprobe untersucht werden.

Der BDM kritisierte diese „Hauruck-Verschärfung“ in Schreiben an das bayerische Umweltministerium sowie das Bundeslandwirtschaftsministerium mit Hinweis darauf, dass es in Bayern bisher noch keinen einzigen nachgewiesenen BT-Fall gebe und die Forderung nach einer Grundimmunisierung während der Trächtigkeit schon am längst nicht ausreichend vorhandenen Impfstoffen scheitern müsse. „Erst seit circa zwei Wochen sind größere Mengen Impfstoff in Bayern verfügbar, aber auch die reichen bei Weitem noch nicht für eine flächendeckende Versorgung aus“, erklärten die BDM-Landesvorsitzenden Manfred Gilch und Hans Leis. „Viele bayerische Betriebe sind auf das Verbringen ihrer Kälber aus der Restriktionszone angewiesen. Wenn Ställe überbelegt werden, weil Kälber den Betrieb nicht mehr verlassen können, hat dies auch tierschutzrechtliche Konsequenzen.“  In ihren Schreiben an die Ministerien forderten die BDM-Landesvorsitzenden daher bereits kurz nach Bekanntwerden der neuen Regelung:

●   Beibehaltung der bestehenden Verlängerung zur Verbringung von Tieren ohne Impfschutz außerhalb der Restriktionszonen mit Virusuntersuchung
●   Ausnahmeregelung für Betriebe mit Erstimpfung bis 31.05.2019 und Erlaubnis des Verbringens in freie Zonen bis mindestens 15.09.2019 aufgrund des Mangels an Impfstoff
●   Die Kosten der Blutuntersuchung, deren Mütter während der Trächtigkeit geimpft wurden, müssen von der öffentlichen Hand getragen werden.
●   Von der Bundesregierung wird ein praktikabler Vorschlag erwartet, wie mit den Kälbern umgegangen werden soll, die nun nicht mehr verbracht werden können.
●   Eine Herabstufung der Blauzungenkrankheit von einer anzeigepflichtigen in eine meldepflichtige Seuche. Das wäre auch aus fachtierärztlicher Sicht bei den bisherigen Auswirkungen vertretbar.

Laut einer Pressemeldung der Landtagsfraktion der Freien Wähler im bayerischen Landtag soll der Impfstoff, bedingt durch die lange Produktionszeit, ab Ende Juni in größerem Umfang zur Verfügung stehen. Der Agrarsprecher der Freien Wähler empfiehlt, sich bereits jetzt für eine Impfung vormerken zu lassen und weist außerdem darauf hin, dass ein direkter Export von Kälbern aus Restriktionszonen in die Niederlande erlaubt bleibt und für Spanien ermöglicht wird.

Nachzulesen sind die neuen Verbringungsregeln, die ab 18. Mai gelten, unter:

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/
virusinfektionen/blauzungenkrankheit/bt_verbringungsregelungen.htm

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